Kamin in der Eigentumswohnung: Was Eigentümer wissen sollten

Die kalte Jahreszeit steht vor der Tür – und mit ihr wächst der Wunsch nach wohliger Wärme und knisterndem Feuer. Viele Eigentümer fragen uns in diesen Monaten, ob und wie der Einbau eines Kamins in ihrer Wohnung möglich ist. Gerade in einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) ist das Thema allerdings komplexer als im Einfamilienhaus.

Ein offener Kaminofen steht vor einer weißen gemauerten Wand, im Ofen lodert ein Feuer.

In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Kaminarten es gibt, welche Genehmigungen erforderlich sind und worauf Sie beim Einbau in einer WEG achten müssen.

Kaminarten

Kamin ist nicht gleich Kamin. Wer in einer Wohnung oder im Wohnungseigentum einen Kaminofen einbauen möchte, sollte die verschiedenen Varianten kennen – denn nicht alle Systeme sind in einer WEG gleichermaßen realisierbar.

Holzofen / Kaminofen

Der klassische Kaminofen wird mit Scheitholz betrieben und sorgt für natürliche Wärme und eine gemütliche Atmosphäre. Allerdings verursacht er Feinstaub und darf nur unter bestimmten Voraussetzungen betrieben werden. Das Bundes-Immissionsschutzgesetz legt Emissionsgrenzwerte und Betriebsbedingungen fest. Zudem ist ein geeigneter Schornsteinanschluss erforderlich.

Offener Kamin

Offene Kamine sind optisch reizvoll, jedoch in vielen Fällen nicht mehr zulässig. Sie dürfen meist nur gelegentlich betrieben werden und erfüllen selten die aktuellen Umwelt- und Emissionsvorgaben. In Mehrfamilienhäusern sind sie daher kaum umsetzbar.

Gaskamin

Ein Gaskamin kommt ohne klassischen Schornstein aus und benötigt häufig nur eine Abgasleitung. Dadurch sind die baulichen Anforderungen geringer. Dennoch gelten auch hier Brandschutz- und Genehmigungspflichten – insbesondere beim Anschluss an die Gasleitung.

Ethanol- und Elektrokamin

Diese Varianten sind in der Regel genehmigungsfrei, da keine Rauchgase entstehen. Ein Ethanolkamin erzeugt echtes Feuer, während ein Elektrokamin die Flamme lediglich simuliert. Beide eignen sich gut für Wohnungen, in denen bauliche Eingriffe nicht möglich oder nicht gewünscht sind. Trotzdem gilt: Sicherheitsvorkehrungen beachten!

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Wohnungseigentümergemeinschaft vs. Kamin

Ein Kamin ist nicht nur eine Frage des Geschmacks, sondern vor allem der rechtlichen und technischen Rahmenbedingungen.
In einer Wohnungseigentümergemeinschaft ist der Einbau genehmigungspflichtig, sobald das Gemeinschaftseigentum betroffen ist – etwa bei Wanddurchbrüchen oder der Nutzung eines gemeinsamen Schornsteins.

Zu beachten sind insbesondere:

  • die Landesbauordnung,
  • die Feuerungsverordnung des Bundeslandes,
  • die 1. Bundes-Immissionsschutzverordnung
  • sowie die Regelungen des Wohnungseigentumsgesetzes.

Der Schornsteinfeger

Vor jedem Einbau muss der Bezirksschornsteinfeger informiert werden. Seine Zustimmung ist Voraussetzung für die Inbetriebnahme.

Unter anderem prüft er:

  • die Eignung des Schornsteins
  • den Aufstellort und die Abstände zu brennbaren Materialien,
  • die Luftzufuhr
  • die Einhaltung der Emissionsgrenzwerte.

Ohne seine Freigabe darf kein Kamin in Betrieb genommen werden. Diese Prüfung dient nicht der Bürokratie, sondern dem Brandschutz und der Sicherheit aller Bewohner.

Bau- und Brandschutzvorgaben

Je nach Ausführung kann eine Baugenehmigung erforderlich sein. Auch dies ist zu prüfen – in vielen Fällen kann hier der Schornsteinfeger weiterhelfen oder vermitteln.

Typische Anforderungen:

  • Verwendung von Brandschutzplatten
  • Einhaltung von Mindestabständen
  • fachgerechte Abdichtung von Wand- und Deckendurchbrüchen
  • Einhaltung der Feuerungsverordnung
  • Prüfung der Statik bei schweren Ofenanlagen

Kamin im Wohnungseigentum – Zustimmungspflicht

Plant ein Eigentümer den nachträglichen Einbau eines Kamins, muss geprüft werden:

  • Gibt es einen geeigneten Schornstein?
  • Sind Brandschutz und Statik ausreichend?
  • Wird das Gemeinschaftseigentum genutzt oder verändert?

Sobald das Gemeinschaftseigentum betroffen ist, handelt es sich um eine bauliche Veränderung, die einen Beschluss der Eigentümerversammlung erfordert.
Ohne diese Zustimmung ist der Einbau nicht rechtmäßig – selbst wenn der Schornsteinfeger zugestimmt hat.

Kamin für Mieter

Mieter dürfen bauliche Veränderungen nur mit Zustimmung des Vermieters vornehmen. Wenn Gemeinschaftseigentum betroffen ist, muss zusätzlich auch die WEG zustimmen.
Genehmigungsfreie Alternativen sind Elektro- oder Ethanolkamine, da sie keine baulichen Veränderungen erfordern.

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Fazit

Ein Kamin bringt Gemütlichkeit und Wohnkomfort – doch in einer Wohnungseigentümergemeinschaft ist der Weg dorthin mit einigen Hürden verbunden.
Wer einen Kaminofen einbauen möchte, sollte frühzeitig prüfen:

  • welche Kaminart infrage kommt
  • ob Gemeinschaftseigentum betroffen ist
  • und welche Genehmigungen einzuholen sind.

Frühzeitige Abstimmung mit Verwaltung, Schornsteinfeger und Fachbetrieb sorgt für einen reibungslosen Ablauf und verhindert spätere Konflikte in der Eigentümergemeinschaft.

Unterstützung durch eine professionelle WEG-Verwaltung

Ein gut organisierter Kamineinbau erfordert rechtssichere Planung, klare Kommunikation und saubere Beschlussfassung.

Wenn Sie eine Verwaltung suchen, die Sie bei baulichen Maßnahmen wie dem Kamineinbau aktiv unterstützt, sprechen Sie uns gerne an.
Wir begleiten Ihre Gemeinschaft strukturiert, transparent und effizient – von der Eigentümerversammlung bis zur Dokumentation aller Schritte.

Fotos von Depositphotos

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