Glasfaseranschluss: Nicht so einfach wie gedacht

Ab Dezember 2024 haben Eigentümer Anspruch auf Glasfaseranschluss – doch was bedeutet das für die WEG? Erfahren Sie, warum Planung, Beschluss und Umsetzung komplexer sind als gedacht und wie Sie rechtssicher und wirtschaftlich vorgehen.

Ein Bündel Glasfaserkabel endet in einem Haussymbol

Ab dem 01.12.2024 eröffnet sich für jeden Wohnungseigentümer die Möglichkeit, eine bauliche Veränderung vornehmen zu lassen – und zwar den Anschluss an ein sogenanntes „Telekommunikationsnetz mit sehr hoher Kapazität“.

Dabei hat der Gesetzgeber vor allem an den Glasfaseranschluss gedacht. Generell umfasst der Anspruch die Verlegung bis zum Sonder- und alle erforderlichen Maßnahmen durch und am Gemeinschaftseigentum hierzu.

Dieser neue Rechtsanspruch bietet die Chance, den Wohnwert und die Zukunftsfähigkeit Ihrer Immobilie nachhaltig zu steigern, wobei wir als Verwalter gerne helfen.

Glasfaser – „Telekommunikationsnetzt mit sehr hoher Kapazität“

Der Begriff leitet sich von Art. 2 Nr. 2 der EU-Richtlinie 2018/1972 ab. Er umfasst Netze, die entweder vollständig aus Glasfaserkomponenten bestehen oder in Spitzenzeiten vergleichbare Leistungen bieten können. Das bedeutet, dass Ihr Anschluss nicht nur heute, sondern auch in Zukunft den steigenden Anforderungen an Datentransfer und Konnektivität gerecht wird – selbst wenn sich die Technologie eines Tages weiterentwickelt.

Die EU-Richtlinie 2018/1972 zielt darauf ab, die digitale Infrastruktur in Europa zu stärken und den Zugang zu Hochgeschwindigkeitsinternet für alle Bürger zu fördern. In diesem Kontext spielt die Förderung von Glasfasernetzen eine entscheidende Rolle, da sie die Grundlage für schnelle und zuverlässige Internetverbindungen bilden.

Glasfasertechnologie ermöglicht nicht nur höhere Übertragungsraten, sondern auch eine geringere Latenz und eine größere Bandbreite im Vergleich zu herkömmlichen Kupferleitungen. Dies ist besonders wichtig in einer Zeit, in der die Nachfrage nach Datenintensiven Anwendungen wie Streaming-Diensten, Online-Gaming und Cloud-Computing stetig steigt. Zudem sind Glasfasernetze weniger anfällig für Störungen und bieten eine höhere Widerstandsfähigkeit gegenüber äußeren Einflüssen.

Glasfaserausbau – Bauliche Veränderung

Grundsätzlich unterscheidet man in der Immobilienverwaltung zwischen:

  • Erhaltungsmaßnahmen: Diese Maßnahmen dienen der Instandhaltung und Instandsetzung, um den bestehenden Zustand der Anlage zu bewahren.
  • Bauliche Veränderungen: Hierbei handelt es sich um Maßnahmen, die über den Erhaltungszustand hinausgehen und in der Regel einer Beschlussfassung der WEG bedürfen.

Erhaltungsmaßnahmen betreffen die Instandhaltung und Instandsetzung die notwendig sind, um den Zustand der Anlage zu erhalten. Hierzu zählt das Thema Glasfaser und der verbundene Ausbau, sowie der abschließen von Verträgen wie mit der Telekom oder anderen Netzbetreibern generell erstmal nicht.

Bauliche Veränderungen gehen über das Maß der Erhaltung hinaus, solche Maßnahmen bedürfen grundsätzlich eines Beschlusses der Wohnungseigentümergemeinschaft. Der Anschluss des Glasfaser und des Hausanschlusses stellt gemäß dem WEG eine bauliche Veränderung da so, dass in diesen Fällen eine entsprechender Beschluss durch die Eigentümer für den Anschluss an das Glasfasernetzt nötig ist.

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Glasfaseranschlüsse – „Ob“ und „Wie“

Im Rahmen einer entsprechenden Beschlussfassung sind einige Dinge zu beachten, aus der Praxis als Immobilienverwalter wissen wir, dass oftmals ein Gedanke mehr bei der Planung des Glasfaser-Ausbau später den Eigentümergemeinschaften viel Ärger sparen kann, hierzu zählt z.B.:

  • Wo kommt der Hausanschluss an
  • Wie erfolgt die Erschließung
  • Soll es einen festen Netzbetreiber geben
  • Wo verlaufe die neuen Glasfaserkabel
  • Wie sind die Interessen von Hauseigentümer und Mietern?
  • Stehen kombinierbare Sanierungen an (Treppenhausanstrich)?

Bei dem Anschluss an das Glasfasernetz handelt es sich um ein so genanntes privilegierte bauliche Veränderung. Voraussetzung ist lediglich die Angemessenheit der Maßnahme.
Hinsichtlich des Anspruches ist aber zu unterscheiden ob und wie der Anschluss an das Glasfaser erfolgt. Der Anspruch besteht nämlich nur über das „Ob“. Diesbezüglich kann die Eigentümergemeinschaft mit einfacher Mehrheit über das „Ob“ der Maßnahme entscheiden, wie z.B. dem bauwilligen Eigentümer diese entsprechend zu gestatten.

Die Durchführung, also „Wie“ wird von den Eigentümern entsprechend in der Regel im Rahmen einer Eigentümerversammlung beschlossen. Hinsichtlich der Art und Weise der Durchführung der Maßnahme steht den Wohnungseigentümer frei zu entscheiden, wie diese den Anspruch umsetzen. Unter anderem kann hierzu zählen:

  • Wer die Maßnahme in Auftrag gibt,
  • Welcher Handwerker die Arbeiten ausführt
  • Wie der Glasfaserausbau erfolgt
  • Wo die Leitungen verlaufen

Im Rahmen einer solchen Beschlussfassung stellt sich aber regelmäßig die Frage, ob es nicht sinnvoll statt Einzelmaßnahmen, lieber Gesamtheitliche Projekte für die Gemeinschaft zu erarbeiten.

Ein Hausgrundriss liegt auf einem Tisch, darauf liegen Zirkel, Stift und Lineal.

Kosten und Wirtschaftlichkeit

Die Kosten für den Anschluss an das Glasfasernetz trägt grundsätzlich der jeweilige Eigentümer, der die Maßnahme veranlasst – und zwar in dem Umfang, in dem er auch die Nutzung sicherstellt. Es besteht jedoch die Möglichkeit, durch einen Beschluss der WEG abweichende Kostenregelungen zu treffen. Dies ermöglicht eine flexible und faire Kostenverteilung, insbesondere wenn das Projekt gemeinschaftlich umgesetzt wird.

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Fazit und Ihr nächster Schritt

Glasfaser ausbauen und die Schaffung von Glasfaseranschlüssen bietet Wohnungseigentümergemeinschaften eine hervorragende Gelegenheit, in die digitale Zukunft zu investieren. Mit einem rechtlich abgesicherten Anspruch und klaren Entscheidungsgrundlagen können Sie den Weg zu einem zukunftssicheren und leistungsstarken Telekommunikationsnetz ebnen. Als WEG Verwalter sind wir bei solchen Projekten besonders gefordert und helfen beim Ausbau und den damit verbunden Fragen einer solchen Maßnahme.

Möchten Sie mehr darüber erfahren, wie Ihre WEG von diesem neuen Rechtsanspruch und der erfolgreichen Umsetzung einer solchen Maßnahme und dem Anschluss Ihrer Wohnung profitieren kann? Nehmen Sie Kontakt mit uns auf – wir beraten Sie kompetent und unterstützen Sie bei der Planung und Umsetzung Ihres Glasfaserprojekts.

Kontaktieren Sie uns noch heute und gestalten Sie die digitale Zukunft Ihrer Immobilie aktiv mit!

Fotos von Depositphotos

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