Das Aus der Etagenheizung?

Eigentümer stehen vor wichtigen Entscheidungen: Bis 2044 ist der Betrieb fossiler Heizkessel erlaubt, doch Fristen und gesetzliche Vorgaben erfordern rechtzeitige Planung. Übergangsfristen bieten Optionen wie Zentralisierung oder regenerative Energien. Jetzt handeln und Zukunft sichern!

Blick in eine Heizungsanlage mit Gaszähler davor.

Das Ende der Etagenheizung? Was Wohnungseigentümer jetzt wissen sollten

Aktuell gilt: Heizungsanlagen dürfen grundsätzlich solange betrieben werden, bis sie nicht mehr reparierbar sind. Doch auch hier gibt es gesetzliche Rahmenbedingungen und Fristen, die zu beachten sind. Laut §72 des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) dürfen Heizkessel nur noch bis zum 31.12.2044 mit fossilen Brennstoffen betrieben werden. Zudem kann ein neuer Heizkessel in Ausnahmefällen, nach der Veröffentlichung eines kommunalen Wärmeplans, für maximal fünf Jahre ohne die 65% Erneuerbare-Energien-Vorgabe installiert werden.

Spezielle Regelungen für die Etagenheizung

Für Gebäude mit Etagenheizungen gelten besondere Übergangsfristen: Nach dem Austausch der ersten Etagenheizung muss innerhalb von fünf Jahren eine Entscheidung getroffen werden, wie die künftige Beheizung des Gebäudes aussehen soll. Die Eigentümer haben dann die Möglichkeit, auf eine Teilzentralisierung oder eine Zentralheizung umzurüsten. Hierfür bleibt ihnen nach der Entscheidung ein Umsetzungszeitraum von weiteren acht Jahren. Wichtig: Die Entscheidung ist dem zuständigen Bezirksschornsteinfeger schriftlich mitzuteilen.

Pflichten der Wohnungseigentümer

Wohnungseigentümer sind verpflichtet, den Einbau oder die Aufstellung einer neuen Etagenheizung unverzüglich zu melden. Daher empfiehlt es sich, das Thema Heizungsmodernisierung frühzeitig in der Eigentümerversammlung zu besprechen, um die gesetzlichen Vorgaben rechtzeitig zu planen und umzusetzen. Gerade die Umstellung auf ein zentrales Heizsystem oder die Nutzung regenerativer Energien erfordern sorgfältige Planung und Abstimmung, um den Aufwand und die Beeinträchtigungen für alle Beteiligten möglichst gering zu halten.

Unser Service für Eigentümergemeinschaften

Wir unterstützen unsere Kunden bereits heute dabei, die passende Heizlösung für ihre Gemeinschaft zu finden. Gemeinsam entwickeln wir Konzepte, die nicht nur den gesetzlichen Anforderungen gerecht werden, sondern auch auf die individuellen Bedürfnisse jeder Eigentümergemeinschaft zugeschnitten sind.

Sprechen Sie uns gerne an!

Foto von Immo Wegmann auf Unsplash

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